Kammermusik

Kammermusik
Kam|mer|mu|sik ['kamɐmuzi:k], die:
Musik für eine kleine Gruppe von Musiker[inne]n oder Sänger[inne]n:
bei dem Fest wurde auch Kammermusik gespielt.

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Kạm|mer|mu|sik 〈f. 20; Mus.〉
1. 〈urspr.〉 Musik zur Darbietung in kleinem Raum, d. h. nicht in Kirche, Oper od. Konzert
2. 〈heute〉 Musik für wenige Instrumente, Duos, Trios, Quartette, Quintette bis zu kleinen Orchesterstücken

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Kạm|mer|mu|sik , die [eigtl. = die in den fürstlichen Gemächern dargebotene Musik, von ital. musica da camera]:
ernste Musik für eine kleine, in den einzelnen Stimmen oft nur solistisch besetzte Gruppe von Instrumentalmusikern od. Sängern.

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Kammermusik,
 
die Instrumental- und Vokalmusik für kleine, solistische Besetzung im Unterschied zur Orchester- und Chormusik. Zu ihr zählen Werke für Streicher-, Bläser- und gemischte Ensembles (z. B. Streichtrio, -quartett, Klaviertrio, Hornquintett, Bläserserenade), ferner für klavierbegleitete Soloinstrumente (z. B. Violinsonate) oder Gesang (z. B. Klavierlied). Der um 1560 in Italien geprägte Begriff (»musica da camera«) umfasste ursprünglich alle für die höfische »Kammer« bestimmten weltlichen Musikarten in Abgrenzung zu Kirchen- und Opernmusik, von denen sie sich stilistisch durch einen kunstvolleren, auf die Intimität des Raumes und die Solobesetzung abgestimmten Tonsatz abheben. Frühe Zeugnisse der Kammermusik waren das Ricercar und die Kanzone; die meistgepflegten Formen der Barockzeit waren die generalbassbegleitete Triosonate, die Solosonate, das Concerto grosso und das Solokonzert. An ihre Stelle traten im 18. Jahrhundert die Kammermusik mit obligatem Klavier und das von J. Haydn, W. A. Mozart, später von L. van Beethoven und F. Schubert auf einen gattungsstilistischen Höhepunkt geführte Streichquartett. Die Kammermusik war bis Ende des 18. Jahrhunderts vorwiegend Gegenstand des privaten Musizierens von Künstlern und geübten Dilettanten im kleinen Kreis der Kenner und Liebhaber. Danach bewirkten die gesteigerten spieltechnischen Anforderungen und die allgemeine Verbreiterung des Musiklebens, dass die Kammermusik von Berufsmusikern in die Konzertsäle eingeführt und im häuslichen Bereich von der weniger anspruchsvollen Hausmusik abgelöst wurde. Hieraus erklärt sich kompositorisch die Neigung zu größeren Ensembles (Sextett bis Nonett) und die klangliche Ausweitung der romantischen Kammermusik ins Orchestrale. Die im 20. Jahrhundert erkennbare Bevorzugung des Kammerstils vor den Formen der großen Orchestermusik hatte eine neue Blüte der Kammermusik und der Zwischengattungen wie Kammersinfonie (z. B. A. Schönberg, Opus 9), Kammerkonzert (z. B. A. Berg) und Kammeroper (z. B. R. Strauss, »Ariadne auf Naxos«, P. Hindemith, »Cardillac«) zur Folge.
 
 
W. Altmann: K.-Kat. (51944, Nachdr. 1967);
 F. A. Stein: Verz. der K.-Werke von 1650 bis zur Gegenwart (Bern 1962);
 W. Salmen: Haus- u. K. (Leipig 1969);
 E. Reimer: K., in: Hwb. der musikal. Terminologie, hg. v. H. H. Eggebrecht, Losebl. (1972 ff.);
 H. Renner: Reclams K.-Führer (91980);
 O. Schumann: Hb. der K. (Neuausg. 1983);
 H. Unverricht: K. im 20. Jh. (1983).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Klaviermusik und Kammermusik des 19. Jahrhunderts
 

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Kạm|mer|musik, die <o. Pl.> [eigtl. = die in den fürstlichen Gemächern dargebotene Musik, LÜ von ital. musica da camera]: ernste Musik für eine kleine, in den einzelnen Stimmen oft nur solistisch besetzte Gruppe von Instrumentalmusikern od. Sängern.

Universal-Lexikon. 2012.

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